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Wir als PROCON IT GmbH sind uns unserer gesellschaftlichen Rolle bewusst und bekennen uns aus diesem Grunde zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Das gleiche Verhalten wird auch von all unseren Lieferanten erwartet.
Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.
Der Verhaltenskodex gilt als Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern und stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Anforderungen von Standards einhalten.
Die PROCON IT hat sich verbindliche Richtlinien für ein verantwortungsvolles Handeln auferlegt. Dabei berücksichtigen wir gleichermaßen ökologische, ökonomische, soziale und ethische Ziele. So definieren wir vorausschauendes Wirtschaften, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im betrieblichen Miteinander und eine intensive Reflexion der Auswirkungen unserer geschäftlichen Aktivitäten auf Gesellschaft und Umwelt als Basis unseres Handelns.
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich mit uns gemeinsam bekennen:
Neue Mitarbeitende müssen bei Beginn ihrer Anstellung bzw. Beauftragung mit den wesentlichen für sie relevanten Regelungen vertraut gemacht werden bzw. sich vertraut machen.
Gegenüber Lieferanten, welche die Anforderungen nicht erfüllen, behält sich die PROCON IT GmbH das Recht vor, die Sachverhaltsaufklärung und Einleitung von Gegenmaßnahmen von seinem Lieferanten zu verlangen. Werden durch den Lieferanten nachweislich keine geeigneten Verbesserungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeleitet oder wiegt der Verstoß derart schwer, dass eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für PROCON IT GmbH unzumutbar wird, behält sich PROCON IT GmbH unbeschadet weiterer Rechte das Recht vor, das betroffene Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.
Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit mit PROCON IT GmbH eine Unterbeauftragung zulässig ist, so müssen diese alle Regelungen aus diesem Verhaltenskodex und aus sonstigen getroffenen Vereinbarungen ebenfalls umsetzen und einhalten. Es liegt in der Verantwortung des Suppliers dies sicherzustellen und zu kontrollieren.