Das Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung – DSGVO – steht vor der Tür. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie personenbezogene Daten auf Anfrage löschen bzw. Auskunft über die Verarbeitung geben müssen. Für viele ist das eine große Herausforderung, da oft ein Gesamtüberblick über alle Daten im Unternehmen fehlt. Daher gilt es, sich entsprechend der DSVGO vorzubereiten. Wie Sie dies machen können erfahren Sie hier.
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