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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen
der proCon IT AktienGesellschaft

Die nachfolgenden Bedingungen für den unternehmerischen Verkehr regeln das Dienstleistungsverhältnis zwischen der proCon IT und Unternehmen (nachfolgend: Vertragspartner), deren Mitarbeiter durch proCon IT in Seminaren geschult werden sollen.

01        Anmeldung (Antrag) und Anmeldebestätigung

Die Anmeldung des Vertragspartners zu Seminaren (Teilnahmeantrag) kann Online oder per Fax unter namentlicher Bezeichnung des Vertragspartners und des betreffenden Mitarbeiters erfolgen. Alle personenbezogenen Daten, welche für die Durchführung des Seminars erforderlich sind, werden elektronisch gespeichert und nur für interne Zwecke der proCon IT verwendet.
Für öffentlich bekannt gemachte Seminare ist die Teilnehmerzahl im Interesse der Seminarteilnehmer begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sollte kein Seminarplatz mehr frei sein oder eine Anmeldebestätigung aus anderen Gründen nicht erfolgen, so wird proCon IT versuchen, auf spätere Termine zu verweisen. Für die Teilnahme zu einem späteren Termin muss eine neue Anmeldung (Teilnahmeantrag) erfolgen, die jedoch bevorzugt behandelt wird.

Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin des gleichen Seminars (Ersatztermin) nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist kostenfrei möglich, sofern sie bis 5 Werktage vor Seminarbeginn erfolgt und im Ersatztermin noch freie Plätze vorhanden sind. Für Umbuchungen, die weniger als 5 Werktage vor Seminarbeginn erfolgen, werden 50 Prozent der Seminargebühr berechnet. Unabhängig hiervon darf der am Seminar teilnehmende Mitarbeiter jederzeit ausgewechselt werden (Ersatzperson).

Stornierung

Stornierung durch Vertragspartner
Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform (Telefax genügt). Bei Stornierung der Anmeldung bis 10 Werktage vor Seminarbeginn erheben wir keine Stornierungsgebühr. Bei Stornierung im Zeitraum von 10 Werktagen bis 5 Werktagen vor Seminarbeginn erheben wie eine Stornogebühr von 50 Prozent der Seminargebühr. Bei späteren Absagen (weniger als 5 Werktage vor Seminarbeginn) wird die gesamte Seminargebühr berechnet.

Stornierung durch proCon IT
proCon IT behält sich vor, das jeweilige Seminar bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen, abzusagen, insbesondere, wenn die geplante Teilnehmerzahl um über 50% unterschritten wird. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert und die bereits entrichteten Teilnahmegebühren ohne Abzug unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

02     Preise

Die Seminarpreise verstehen sich pro Teilnehmer. Es gelten die Preise des aktuellen Seminarprogramms der proCon IT zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise  für Seminare schließt die erforderlichen Seminarunterlagen, die notwendige Nutzung der  technischen Einrichtungen sowie einen Verzehrgutschein für ein Mittagessen pro Seminartag mit ein. Alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit einem Seminar, wie beispielsweise Fahrt- und Übernachtungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Ein verspätetes Kommen zum Seminar oder ein vorzeitiges Verlassen des Seminars berechtigt nicht zur Gebühren­minderung.
Für Inhouse-Seminare unterbreiten wir gerne ein individuelles Angebot.

03     Zahlungsbedingung

Seminargebühren oder Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen sind innerhalb von 14 Tagen und ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

04     Copyright

Die Seminarunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder Teilen daraus bleiben vorbehalten. Kein Teil der Seminarunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung von proCon IT reproduziert oder insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

05     Haftung
Aus Gründen der Netzsicherheit dürfen von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger grundsätzlich nicht auf proCon-IT-Rechnern eingesetzt werden. Für durch Zuwiderhandlung entstehende Schäden haftet der Teilnehmer. Für Schäden an der Hardware und an Einrichtungsgegenständen haftet der Teilnehmer, der sie zu vertreten hat. Die Haftung der proCon IT
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ausschließlicher Gerichtsgegenstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragverhältnis entstehen, ist München (LG München I). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 12.2004

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